11.3.2025

Omnibus-I-Paket der EU: Vereinfachung oder Rückschritt für die Nachhaltigkeitsberichterstattung?

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Redaktion

Omnibus-I-Paket der EU: Vereinfachung oder Rückschritt für die Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Einleitung: Was steckt hinter dem Omnibus-I-Paket?

Mit dem Omnibus-I-Paket hat die Europäische Kommission eine umfassende Reform der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf den Weg gebracht. Ziel ist es, Unternehmen von übermäßiger Bürokratie zu entlasten und gleichzeitig die ESG-Vorgaben praktikabler zu gestalten. Während die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die EU-Taxonomie ursprünglich mit umfassenden Berichtspflichten Unternehmen zu nachhaltigem Handeln verpflichten sollten, sorgt das neue Paket nun für Erleichterungen – doch welche Auswirkungen hat das für die Unternehmen?

Für Nachhaltigkeitsverantwortliche, Finanzabteilungen und Geschäftsführungen stellt sich nun die Frage: Welche Unternehmen sind weiterhin betroffen? Welche neuen Erleichterungen gibt es? Und was bedeutet das für bestehende ESG-Strategien?

Dieser Beitrag gibt eine Orientierung über die wesentlichen Änderungen und zeigt, wie Unternehmen sich nun strategisch positionieren können.

1. Weniger Unternehmen sind berichtspflichtig: Wer fällt jetzt raus?

Ein zentraler Punkt des Omnibus-I-Pakets ist die Reduzierung der Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen.

  • Bisher waren alle großen Unternehmen (ab zwei der drei Kriterien: >250 Mitarbeitende, >40 Mio. € Umsatz, >20 Mio. € Bilanzsumme) verpflichtet, nach CSRD zu berichten.
  • Neu: Künftig sind nur noch Unternehmen betroffen, die mehr als 1.000 Mitarbeitende haben sowie eine Bilanzsumme von mehr als 25 Mio. € oder einen Umsatz von über 50 Mio. € erzielen.

Folge: Schätzungen zufolge fällt damit rund 80 % der ursprünglich betroffenen Unternehmen aus der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Gerade mittelständische Unternehmen werden damit aus der direkten Pflicht entlassen.

Was bedeutet das für Unternehmen?

  • Für große Unternehmen bleibt die Verpflichtung bestehen, allerdings mit verschlankten Anforderungen.
  • Für Unternehmen, die nun nicht mehr berichtspflichtig sind, stellt sich die Frage, ob sie dennoch freiwillig eine ESG-Berichterstattung aufrechterhalten – z. B. für Investoren, Kunden oder Geschäftspartner.
  • Wer im Lieferkettenmanagement großer Unternehmen eingebunden ist, wird dennoch mit Anfragen zur CO₂-Bilanz oder Nachhaltigkeitsmaßnahmen konfrontiert sein.

2. Verzögerung der Berichtspflichten: Mehr Zeit für die Umsetzung

Unternehmen, die nach CSRD berichten müssen, erhalten eine Verlängerung der Fristen:

  • Neueinsteiger in die Nachhaltigkeitsberichterstattung haben nun zwei Jahre mehr Zeit:
    • Große Unternehmen (bisher nicht NFRD-pflichtig): Berichtsstart erst ab 2028
    • Börsennotierte KMU: Berichtsstart ab 2029

Folge: Unternehmen können ihre internen Strukturen für ESG-Reporting langsamer aufbauen, müssen aber dennoch vorausschauend planen, da ab 2028 keine weiteren Verschiebungen mehr zu erwarten sind.

3. Erleichterung der Berichtsstandards: Weniger Bürokratie?

Die bisher sehr umfangreichen ESG-Standards (ESRS) sollen überarbeitet werden:

  • Reduzierung der Datenpunkte, um Unternehmen den Einstieg in die Berichterstattung zu erleichtern.
  • Vereinfachung unklarer Begriffe und mehr Praxisnähe in den Vorgaben.
  • Bessere Abstimmung mit anderen EU-Richtlinien, um Widersprüche zu vermeiden.

Folge: Unternehmen, die nach CSRD berichten müssen, können mit geringeren bürokratischen Hürden rechnen – doch die genauen Anpassungen der ESRS sind noch offen.

4. Anpassungen der EU-Taxonomie: Weniger Unternehmen betroffen

Bisher mussten alle großen Unternehmen ihre Wirtschaftsaktivitäten auf Nachhaltigkeitskriterien hin überprüfen und berichten. Das Omnibus-Paket schränkt diese Verpflichtung nun ein:

  • Neue Grenze: Nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz über 450 Mio. € müssen noch Taxonomie-relevante Berichte abgeben.
  • Unternehmen, die bereits Teile ihres Geschäfts nachhaltig ausgerichtet haben, können nun freiwillig über EU-Taxonomie-Konformität berichten – ein Anreiz für eine positive Positionierung am Markt.

Folge: Unternehmen unterhalb dieser Grenze müssen nicht mehr über ihre Taxonomie-Konformität berichten, was den Aufwand deutlich reduziert.

5. Erleichterungen bei der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

Auch die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette werden überarbeitet:

  • Unternehmen sollen künftig nur noch Daten von direkten Geschäftspartnern erheben – nicht mehr aus der gesamten Wertschöpfungskette.
  • Streichung der EU-weiten zivilrechtlichen Haftung, wodurch Unternehmen weniger rechtliche Risiken haben.

Folge: Unternehmen, die mit vielen Lieferanten arbeiten, müssen weniger komplexe Prüfungen durchführen, behalten aber dennoch eine Verantwortung für nachhaltige Lieferketten.

Fazit: ESG bleibt wichtig – trotz Erleichterungen

Das Omnibus-I-Paket bringt deutliche Erleichterungen für Unternehmen, indem Pflichten reduziert und Fristen verlängert werden. Doch für Unternehmen, die nachhaltig wirtschaften wollen, bleibt ESG ein entscheidendes Thema – auch unabhängig von regulatorischen Vorschriften.

Warum lohnt es sich trotzdem, in ESG-Strategien zu investieren?

  • Lieferkettenanforderungen: Große Kunden fordern weiterhin Nachhaltigkeitsberichte von ihren Zulieferern.
  • Investorenfokus: Kapitalgeber setzen weiterhin auf ESG-konforme Unternehmen.
  • Mitarbeiterbindung: Eine nachhaltige Unternehmensstrategie verbessert das Employer Branding.
  • Kosteneinsparungen: Energieeffiziente Prozesse und nachhaltige Mobilität senken langfristig Betriebskosten.

Unternehmen sollten die Erleichterungen nutzen, um nachhaltige Prozesse ohne Zeitdruck zu optimieren – denn freiwillige Nachhaltigkeit bleibt ein Wettbewerbsvorteil.

Jetzt ESG-Strategie optimieren – ohne unnötige Bürokratie!

Nutzen Sie die neuen Freiräume durch das Omnibus-I-Paket und richten Sie Ihr Unternehmen zukunftssicher aus. Lassen Sie sich beraten, wie Sie Nachhaltigkeit sinnvoll in Ihre Unternehmensstrategie integrieren!

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fast2work bietet digitale Lösungen für das Mobilitäts- und Benefits-Management in Unternehmen. Unsere Plattform optimiert Prozesse, ermöglicht flexible Verwaltung von Mobilitätsbudgets und senkt Kosten durch steuerliche Vorteile und Nettolohn-Optimierung. Gleichzeitig erfassen wir CO₂-Emissionen für das CSRD-Reporting, fördern nachhaltige Mobilität und stärken die Mitarbeiterbindung.

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